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Notar Dr.Christoph Huhn im Anzug mit geradem Blick Richtung Kamera

Ehevertrag, Scheidung und Trennung

Sie wollen einen Ehevertrag vor der Ehe schließen? Sie sind bereits verheiratet, möchten aber trotzdem noch einen Ehevertrag schließen? Kein Problem, solche Vereinbarungen können Eheleute jederzeit treffen, selbst in der Trennungsphase. Häufig ist ein Ehevertrag schon bei der Heirat sinnvoll, wenn beide Partner klare Regeln über ihr Vermögen wünschen – zum Beispiel wenn ein Ehegatte selbständig ist oder Vermögen von den Eltern zu erwarten hat. Sie haben sich getrennt und möchten eine „Schlammschlacht“ vor Gericht vermeiden. Auch hier sind Sie mit einem Ehevertrag bestens beraten. Finden Sie vor dem offiziellen Gerichtstermin eine Einigung mit dem Partner und regeln Sie alle offenen Fragen: Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich, die Aufteilung von Immobilien. Mit einem solchen Vertrag – auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt – schaffen Sie nicht nur Klarheit für alle Beteiligten, sondern auch Ruhe in einer angespannten Situation. Ein zusätzlicher Pluspunkt: Wer sich vorher einig ist, zahlt meistens weniger für Gericht und Rechtsanwalt.