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Notar Dr.Christoph Huhn im Anzug mit geradem Blick Richtung Kamera

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Durch Unfall oder Krankheit kann man schnell auf fremde Hilfe angewiesen sein. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie heute bestimmen, wer Ihnen im Ernstfall zur Seite steht oder an Ihrer Stelle lebenswichtige Entscheidungen trifft. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr: Bestimmen Sie selbst einen Bevollmächtigten, wenn Sie die Bestimmung eines Betreuers nicht einem Gericht überlassen wollen. Durch eine General- und Vorsorgevollmacht kann Ihr Bevollmächtigter alle Vermögens- und ärztlichen Angelegenheiten erledigen. Mit einer notariellen Vollmacht, nicht aber mit einer rein privatschriftlichen Vollmacht, kann man auch alle Grundstücksangelegenheiten erledigen. 

Denken Sie außerdem über eine Patientenverfügung nach. Jetzt können Sie entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen Sie später wünschen und welche nicht – insbesondere wie lange Sie noch mit Hilfe von Maschinen behandelt werden möchten, wenn keine Aussicht auf Genesung mehr besteht.

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